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Hochzeit – Eine Einführung

Für viele ist es der schönste Tag im Leben: Der Tag der Hochzeit. An ihm wird öffentlich besiegelt, dass sich zwei Menschen dazu entschlossen haben, ihr Leben gemeinsam zu verbringen und zueinander zu stehen, unabhängig davon, was die Zukunft bringen mag.

Trotz all der Romantik und der Vorfreude auf diesen Tag gibt es in der Bundesrepublik allerdings bereits seit längerem den Trend, dass dieser besondere Tag immer später im Leben der Deutschen stattfindet: Mittlerweile liegt das Durchschnittsalter, mit dem geheiratet wird, bei Frauen bei 29 und bei Männern bei 32 Jahren. Auch sinkt die Zahl der geschlossenen Ehen kontinuierlich: Laut statistischem Bundesamt haben sich im Jahre 2005 388.451 Paare getraut und zu einander Ja gesagt, zwei Jahre später waren es bereits rund 20.000 weniger.

Dennoch scheint für viele die Sehnsucht nach dem Partner fürs Leben und damit auch die Sehnsucht, seiner gegenseitigen Liebe einen öffentlichen Ausdruck zu geben, ungebrochen. Nicht zuletzt der Erfolg von TV-Formate wie „Traumhochzeit“ und „Nur die Liebe zählt“, spiegelt wider, dass immer noch eine Faszination vom Heiraten ausgeht.

Während einige Soziologen bereits von der Ehe als Auslaufmodell sprechen und betonen, dass sich eine Vielzahl neuer Formen des Zusammenlebens gebildet haben, lassen Umfragen zudem immer wieder erkennen, dass wir aktuell eine Renaissance der Werte Treue, Geborgenheit, Liebe und Partnerschaft zu verzeichnen haben.

Hochzeit

Hochzeit ©iStockphoto/Joe Gough

Events rund ums Heiraten

Nichts ist schöner als wenn zwei Menschen sich für einander entscheiden und ein gemeinsames Leben führen wollen. Natürlich gehört es in diesem Zusammenhang dazu, diesen Entschluss ausgiebig zu feiern. Dabei gibt es nicht nur die Trauung an sich, die entweder „nur“ standesamtlich oder aber zusätzlich in einer religionsabhängigen Zeremonie vollzogen wird, sondern noch einige Events mehr. Hierzu zählen vor der offiziellen Eheschließung vor allem die Verlobung, der Polterabend und verschiedenen Formen des Junggesellenabschiedes.

Nach der Eheschließung dürfen zudem für viele Paare die Flitterwochen nicht fehlen, in denen sie sich ganz aufeinander konzentrieren, sich entspannen und es sich gut gehen lassen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Fernreise handelt oder einen Urlaub innerhalb Deutschlands: Das einzige was zählt ist, dass beide Partner eine glückliche Zeit nach ihren Vorstellungen miteinander verbringen können, die zudem einen guten Start ins Eheleben garantiert.

Insgesamt wird durch die vielen Ereignisse, die im Jahr der Hochzeit für beide Partner anstehen, dieses wohl zu einem der spannendsten, aufregendsten und romantischsten in ihrem ganzen Leben. Dabei bietet sich bei allen Events großer Spielraum, der es zulässt, seine Hochzeit individuell zu begehen und zu feiern, damit sie einem selbst, aber auch den Gästen unvergesslich bleibt.

Verlobung

Ihrem Ursprung nach stellt die Verlobung ein Versprechen dar, dass in naher Zukunft die Ehe geschlossen wird. Eine Verlobung vor der Heirat ist allerdings nicht zwingend notwendig. Dennoch findet sie – auch wenn es den zukünftigen Eheleuten nicht bewusst sein mag – so gut wie immer statt. Rein vertragsrechtlich ist man nämlich bereits verlobt, wenn der eine Partner um die Hand des anderen anhält und der andere dessen Anliegen positiv beantwortet. Natürlich lassen sich aus diesem Versprechen zwar keine festen Ansprüche auf Erfüllung ableiten, dennoch ist hier laut Eherecht – um einen unromantischen Begriff zu bemühen – ein Vertrag geschlossen worden.

Bei der Verlobung ist es häufig üblich, dass der Mann der Frau einen Ring ansteckt. Dieses ist nicht immer derselbe, der später auch graviert für die Hochzeit verwendet wird. Vielmehr lässt sich ein Trend dazu erkennen, dass ein extra angefertigter Ring getauscht wird, der auf den späteren Ehering abgestimmt ist. Ob eine Verlobung „nur“ in trauter Zweisamkeit oder aber auch (ggf. später) in einem größeren Rahmen gefeiert wird, ist den Vorlieben der Verlobten überlassen.

Interessant zu wissen: Die Auflösung eines Verlöbnisses wurde in Deutschland früher mit einem Bußgeld in Form des sogenannten Kranzgeldes bestraft. Dieses musste der Mann bezahlen, wenn er die Verlobung auflöste, seine ehemalige Partnerin allerdings bereits in der Phase der Verlobung entjungfert hatte. Das Kranzgeld stellte dabei quasi eine finanzielle Entschädigung für die verlorene Unschuld und die damit einhergehende Entehrung dar. Natürlich ist das Kranzgeld mittlerweile unzeitgemäß geworden und nicht mehr mit der Gleichberechtigung vereinbar. Dennoch bestehen die entsprechenden Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch weiter fort. Sie können heute zwar in einer anderen Form aber immerhin noch Anwendung finden. So zum Beispiel in Form von Entschädigungsansprüchen bei der Erstattung von Kosten für bereits angeschaffte Hochzeitskleidung und ähnlichem.

Der Polterabend

Getreu dem Motto „Scherben bringen Glück“ ist der Polterabend in vielen Teilen Deutschlands ein gängiger Brauch. Je nach Region erfährt dieser seine spezifische Ausgestaltung. Was überall gleich ist, ist, dass zu diesem Anlass von den Freunden und Verwandten des zukünftigen Ehepaares Unmengen von altem Porzellan, Steingut und Keramik zertrümmert wird. Zumeist geschieht dieses vor dem Haus des Paares, welche den gesamten Abend dafür sorgen müssen, die Scherben zusammenzukehren und Ordnung in das Chaos zu bringen. Wichtig dabei ist: Wenn Sie dem Paar und somit dem jungen Glück wohlgesonnen sind, sollten sie keine Gläser oder Spiegel mitbringen, um diese auf dem Polterabend zu zerschmeißen. Laut Volksglauben steht Glas nämlich für Glück und darf auf keinen Fall zerbrochen werden. Dass zerbrochene Spiegel darüber hinaus sieben Jahre Unglück prophezeien dürfte zudem auch bekannt sein.

Traditionell findet der Polterabend an einem Abend vor der kirchlichen Hochzeit statt. Ob dieses nun der Donnerstag, Freitag oder Samstag ist, hängt sowohl von regionalen Präferenzen sowie davon ab, was das Brautpaar sich wünscht. Neu sind dabei sogenannte Polterhochzeiten, bei denen der Polterabend direkt am Tag der Hochzeit mitgefeiert wird.

In manchen Regionen Deutschlands ist der Polterabend darüber hinaus mit einem weiteren Brauch verbunden: Gegen spät abends, wenn das gesamte mitgebrachte Porzellan bereits zerbrochen wurde, wird die Hose des Bräutigams sowie der BH der Braut verbrannt. Dieser Akt soll das Ende des Singlelebens symbolisieren. Die Asche sowie eine Flasche mit hochprozentigem Inhalt werden daraufhin vergraben. Nach Ablauf eines Jahres darf die Flasche wieder ausgegraben und ausgetrunken werden. Wiederum ein Anlass, bei dem sich auch Freunde und Verwandte auf eine ausgiebige Feier freuen dürfen.

Die Standesamtliche Trauung

Die standesamtliche Trauung ist der offizielle Teil der Eheschließung, was allerdings nicht gleichzusetzen wäre mit unromantisch. Sie ist zwar Pflicht und dient dazu, die Rechtsgültigkeit der Eheschließung zu bestätigen und ist dabei natürlich auch mit Bürokratie verbunden. So müssen dem Standesamt zum Beispiel verschiedene Unterlagen vorgelegt werden, beispielsweise der Personalausweis, die Geburtsurkunde, eine Abschrift des Familienbuchs, ein Nachweis der Ledigkeit und eine Meldebestätigung. Dennoch werden standesamtliche Trauungen von den Beamten immer auch auf Wunsch in einem feierlichen und romantischen Rahmen vollzogen. Die übrige Rahmengestaltung bleibt dabei dem Ehepaar und den Freunden und Verwandten desselben vorbehalten. Üblich ist es zum Beispiel, den Platz vor dem Standesamt zu schmücken und einen Sektempfang zu veranstalten.

Trauzeugen sind zwar für eine standesamtliche Eheschließung bereits seit 1998 nicht mehr zwingend erforderlich, können aber auf Wunsch des Paares benannt werden und innerhalb der Zeremonie die Schließung der Ehe durch die Leistung von Unterschriften bezeugen.

Die standesamtliche Trauung bleibt für viele Ehepaare auch die einzige offizielle Trauung, da sie sich entweder trotz ihrer Zugehörigkeit zu einer Kirche bewusst gegen eine kirchliche Trauung entschieden haben oder aber, weil sie aufgrund unterschiedlicher Religionen nicht kirchlich heiraten dürfen. Dieses bedeutet aber nicht, dass diese Trauungen weniger aufwendig und feierlich ausgestaltet sein müssen.

Die kirchliche Trauung

Für viele Personen wird eine Hochzeit erst perfekt durch eine kirchliche Trauung. Man sollte dabei allerdings nicht nur daran denken, dass eine Kirche die festlichere Location ist und eine ganz besondere Atmosphäre ausstrahlt, sondern auch daran, dass die kirchliche Eheschließung in erster Linie von der religiösen Überzeugung abhängt.

Gilt in der evangelischen Kirche die standesamtliche Trauung als ein Ereignis, welches nachfolgend in einem Gottesdienst gesegnet wird, geht die katholische Kirche einen Schritt weiter und sieht die Ehe im eigentlichen Sinne erst durch die kirchliche Trauung als geschlossen an. Dabei sind kirchliche Trauungen in der katholischen Kirche in der Regel nur möglich, wenn beide Partner katholisch sind oder aber einer evangelisch. Im letzteren Fall wird dann eine ökumenische Trauung vollzogen, bei der zwei Pfarrer – ein katholischer und ein evangelischer – anwesend sind. Ehen, die mit einem Partner geschlossen werden sollen, der orthodox oder aber nicht-christlich ist, bedürfen hingegen der Genehmigung des jeweiligen Bischofs.

Die evangelische Kirche ist im Gegensatz dazu offener. Hier ist es je nach Landeskirche und Gemeinde auch möglich zu heiraten, wenn nur einer der Partner der evangelischen Kirche angehört. Auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren ist die evangelische Kirche aufgeschlossener. Sie können zwar auch hier wie bei der katholischen Kirche nicht wie heterosexuelle Paare heiraten, da dieses auch dem evangelischen Bild der Ehe widersprechen würde, sie können sich aber in einzelnen Gemeinden von einem Pfarrer gottesdienstlich begleiten und segnen lassen.

Trauzeugen müssen bei einer kirchlichen Trauung innerhalb der katholischen Kirche anwesend sein, in der evangelischen Kirche ist dieses nicht der Fall.

Flitterwochen

Der Begriff „Flitter“ zielt nicht etwa auf den Begriff Glanz ab, wie viele Menschen glauben, sondern hat seinen etymologischen Ursprung in dem mittelhochdeutschen Wort „vlitter“, welches eine Bedeutungsspektrum von „flüstern“ über „kichern“ bis hin zu „liebkosen“ hat. Hiermit ist auch schon am besten angedeutet, wozu die Flitterwochen dienen sollen. Sie bieten den frisch Vermählten die Gelegenheit, ganz füreinander da zu sein, sich von dem Hochzeitstrubel zu entspannen und die gemeinsame Zeit zu genießen.

Sehr beliebt sind dabei aktuell besondere Ferienziele, die man in seinen Leben wohl nicht allzu oft aufsuchen wird wie etwa die Malediven oder die Seychellen. Schließlich soll nicht nur die Hochzeit an sich ein unvergessliches Ereignis bleiben, sondern auch die ersten Wochen als Ehepaar.

Übrigens: Früher lernten sich – zumeist Angehörige der wohlhabenderen Schichten, die sich eine solche Reise überhaupt leisten konnten – auf der Reise nach der Hochzeit erst richtig kennen. Die Ehen waren zuvor oftmals von den Eltern arrangiert. Der Spruch „Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob sich das Herz zum Herzen findet.“ von Friedrich Schiller oder aber seine volksmundliche Umgestaltung in „Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht etwas besseres findet.“ hatten hier dementsprechend – zumindest aus der Perspektive der Eheleute – noch keine Bewandtnis.

Die Symbolik der Trauringe

Die Trauringe sind nicht nur hübsche Schmuckstücke, sondern auch bedeutungsvolle Symbolträger. Dabei ranken sich verschiedene Geschichten um diese besonderen Schmuckstücke.

Bereits die Römer (hier trugen sie allerdings nur die Frauen) kannten Eheringe. Sie wurden am Ringfinger der linken Hand getragen, da man davon ausging, dass die Ader in diesem Finger direkt zu Herzen – und somit zum Sitz der Gefühle – führte. Auch lässt sich der Ehering auf Basis der Bibel als ein besonderes Symbol deuten: Genau wie die ideale Liebe hat er keinen Anfang und kein Ende, seine runde, in sich geschlossene Form deutet Unendlichkeit an. Der Ehering wurde aber immer auch unter pragmatischen Gesichtspunkten als eine Form der Dokumentation betrachtet: Er zeigt der Außenwelt, dass man vergeben ist und symbolisiert das Eheversprechen.

Gold ist dabei als Material am beliebtesten, da auch dieses einen eigenen Symbolcharakter hat: Es steht für Beständigkeit und ist seit Menschen Gedenken ein edles und wertvolles Metall. Oftmals sind Verlobungs- oder Eheringe für die Braut zudem mit einem Diamanten versehen, der für die Reinheit und Unvergänglichkeit der Liebe steht.

Eheringe weisen in der Regel eine Gravur auf. Dabei finden sich am häufigsten das Datum der Hochzeit und der Name des Partners auf der Ringinnenseite wieder. Hier ist allerdings erlaubt, was gefällt, sodass nicht selten auch Kosenamen eingraviert werden. Übrigens ist es auch durchaus möglich, dass die Ringe die Gravur an der Außenseite tragen – als eine besondere Art der Verzierung.

Ein ganz besonderer Ring entsteht, wenn die Partner die Ringe für den jeweils anderen selber schmieden. Diese Möglichkeit wird von vielen Goldschmieden angeboten.

Brautmoden im Wandel

Im Laufe der Zeit ändert sich nicht nur die Mode, die für geschäftliche oder private Anlässe als geeignet betrachtet wird und gefällt, sondern auch die Brautmode ist einem ständigen Wandel unterworfen.

Das weiße Brautkleid, welches uns heute nur allzu geläufig ist und als ein fast absolutes Muss betrachtet wird, gab es nicht immer. Sogar bis in die vierziger Jahre des 20. Jahrhunderts hinein war es durchaus üblich, dass Angehörige der Arbeiter- und Bauernschicht in dunklen Kleidern heirateten. Auch regional spezifische, zum Teil farbenfrohe Hochzeitstrachten waren sehr verbreitet. Weiß wurde hingegen zumeist vor dieser Zeit schon von adligen Damen getragen. Diese Farbe hat sich nicht nur dadurch, dass sie mit der Zeit als feiner betrachtet wurde, durchgesetzt, sondern mit Bestimmtheit auch aus dem Grund, da sie gewisse Assoziationen weckt: Weiß steht für die Reinheit und die Unschuld – was den religiös geprägten Vorstellungen von einer Braut zu pass kommt.

Der Schleier, der von der Braut getragen wird, lässt sich weiter zurückverfolgen als das weiße Brautkleid. Er war jeher ein Symbol für Reinheit, sodass es nur eine Frage der Zeit war, bis er schließlich auch Eingang in die Brautmode fand.

Bei den Herren der Schöpfung haben sich ebenfalls modische Veränderungen ergeben, auch wenn diese eine längere Zeit benötigten. Schwarz bleibt dabei bis heute allerdings die vorherrschende Farbe. In den 1920er Jahren durfte es zur Hochzeit durchaus auch ein Frack sein, in den 1960ern ein (weißes!) Dinnerjacket oder ein Smoking. Heute ist erlaubt was gefällt und den Herren der Schöpfung am besten steht. Dabei ist es auch durchaus üblich, auf Accessoires wie etwa ein Plektron, besondere Krawatten oder eine Fliege zurückzugreifen.

Organisation der Hochzeit

Plant man eine Hochzeit, sollte man sich zunächst einen individuellen Budgetplan erstellen, der festhält, wie viel Geld man für die Festivität ausgeben kann und möchte. In einem nächsten Schritt ist gemeinsam zu entscheiden, wie das zur Verfügung stehende Geld auf die einzelnen Posten wie Hochzeitskleidung, Blumenschmuck, Location, Catering, ggf. Kutschfahrt oder Fahrt mit einer gemieteten Limousine oder einem Oldtimer etc. verteilt werden soll. Hierbei gilt es, das ideale Gleichgewicht zwischen den oftmals divergierenden Vorstellungen zu finden, was nicht immer leicht ist. Am besten einigt man sich darauf, dass jeder Partner einen Wunsch frei hat, der in jeden Fall erfüllt wird.

Ist man sich über den Rahmen einig geworden, geht es an die direkte Organisation, die auch mit der Einholung unterschiedlicher Angebote von Locations, Floristen, Autovermietungen, etc. verbunden ist.

Mittlerweile gibt es sogar Bücher, die alle wissenswerten Tipps zur Hochzeitsplanung in sich versammeln und Sie in diesem Bereich unterstützen können. In manchen Fällen verfügen diese Bücher dabei sogar über Monatsplaner, die einen an wichtige Dinge, die eine gewisse Zeit vor der Hochzeit noch erledigt werden und die im Trubel der Vorbereitung schon einmal vergessen werden können, erinnern.

Wedding-Planer sind bei der gesamten Planung und Organisation ebenfalls eine hilfreiche Unterstützung und nicht nur für Millionäre erschwinglich, zumal man sie auch für eine Teilorganisation oder die Übernahme ganz bestimmter Aufgaben engagieren kann.

Hochzeitsgeschenke

Vom echten Stern über den Gutschein für Wellness-Behandlungen bis hin zur Patenschaft für einen Weinstock, es gibt viele originelle Geschenkidee, von denen man zum Teil zuvor gar nicht wusste, dass sie existieren. Hier bietet sich immer auch eine Internetrecherche an. Man sollte dabei allerdings immer auch berücksichtigen, dass auch Geldgeschenke bei vielen – gerade jungen Paaren – willkommen sind, da eine Hochzeitsfeier kein billiges Vergnügen ist.

Es kommt allerdings nicht nur auf das WAS an, sondern auch auf das originelle WIE. Nicht selten wird das Hochzeitsgeschenkt auf der Feierlichkeit spielerisch überreicht. Viele Paare müssen sich ihr Geschenk auch erst einmal verdienen, indem sie zum Beispiel ein Spiel meistern, in dem sie zeigen sollen, wie gut sie den jeweils anderen kennen. Auch sind originelle Verpackungen äußerst beliebt. So können zum Beispiel Geldgeschenke einbetoniert oder in Form von kleinen Münzen in einem riesigen Sandsack versteckt werden. Das Auspacken wird dabei zu einer Geduldsprobe, die sich die Gäste mit Freude ansehen werden.

Geschenklisten, die von dem Ehepaar in Geschäften oder aber auch online hinterlegt werden und von den Gästen eingesehen werden können, sind zwar etwas unpersönlicher, haben aber den Vorteil, dass das Ehepaar, die Dinge, die es für ein gemeinsames Leben benötigt oder sich schlichtweg wünscht, genau benennen kann. Man läuft dabei nicht Gefahr, etwas zu verschenken, was dem Paar nicht gefällt oder was sie nicht benötigen

Hochzeitsbräuche

Gerade weil Hochzeiten für die meisten Menschen zu den freudigsten Ereignissen des Lebens zählen, haben sich in den unterschiedlichen Kulturen viele verschiedene Bräuche etabliert, die das Ereignis zu etwas Besonderem machen, dem Ehepaar Respekt zollen, von der Freude von Verwandten und Freunden zeugen oder scherzhafte Prognosen über das zukünftige Eheleben ermöglichen.

In Russland ist es z.B. üblich ein Brot zu reichen, von dem jeder Partner einen möglichst großen Bissen abbeißen soll. Der- bzw. diejenige, der das größte Stück abbeißen konnte, wird in der Ehe zukünftig das Wort führen. Ähnliche Aussagen trifft man scherzhaft in Deutschland angesichts dessen, wer beim gemeinsamen Schneiden der Hochzeitstorte mehr das Messer führt oder wessen Hand dabei oben liegt.
Hierzulande ist es weit verbreitet, das Hochzeitspaar nach der Trauung mit dem Werfen von Reis zu begrüßen. Reis steht dabei für Fruchtbarkeit und soll andeuten, dass man dem Paar viele Kinder wünscht.

Aus britischen und amerikanischen Filmen ist zudem der Brauch „something old, something new, something borrowed, something blue and a lucky six-pence in your shoe“ auch vielen Deutschen bekannt. Diese Dinge, welche die Braut bei sich haben soll, symbolisieren ihr altes und ihr neues Leben, die Freundschaft, die Treue und den gewünschten Wohlstand für das Paar.

Rechtlicher Rahmen (in Deutschland)

Heiraten ist nicht nur ein romantisches Ereignis, sondern auch ein rechtlicher Akt. Die Ehe wird dabei als ein schützenswertes Gut verstanden, da sie nach klassischem Verständnis die Basis der Familie ist, welche in ihrer Gesamtheit wiederum die Gesellschaft bilden.

Rechtliche Regelungen zur Begründung und zur Beendigung einer Ehe finden sich dabei im Eherecht, welches im BGB festgeschrieben ist. Ehen sind laut Gesetz nur zwischen einem Mann und einer Frau möglich, zudem bestehen neben einem Inzestverbot auch das Monogamieprinzip und der Grundsatz der lebenslangen Ehe.

Wer eine Ehe eingehen möchte, muss zudem die Kriterien der Ehemündigkeit und der Ehefähigkeit erfüllen. Die Ehemündigkeit wird dabei mit dem Erreichen des 18. Geburtstages erreicht. Früher war dieses erst mit 21 Jahren der Fall. Will heutzutage ein/e Jugendliche(r) vor seinem 18. Geburtstag heiraten, benötigt er bzw. sie hierfür eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten – jünger als 16 Jahre darf er/sie allerdings auf keinen Fall sein. Was man genauer unter dem zusätzlichen Kriterium der Ehefähigkeit versteht, können sie dem Menüpunkt entnehmen, der eigens für diesen Aspekt eingerichtet wurde. Zudem können sie im Folgenden auch Informationen zur sogenannten „Eingetragenen Lebenspartnerschaft“ sowie zum Ehevertrag finden.

Rechtlicher Rahmen von Hochzeiten (in Deutschland)

Heiraten ist nicht nur ein romantisches Ereignis, sondern auch ein rechtlicher Akt. Die Ehe wird dabei als ein schützenswertes Gut verstanden, da sie nach klassischem Verständnis die Basis der Familie ist, welche in ihrer Gesamtheit wiederum die Gesellschaft bilden.

Rechtliche Regelungen zur Begründung und zur Beendigung einer Ehe finden sich dabei im Eherecht, welches im BGB festgeschrieben ist. Ehen sind laut Gesetz nur zwischen einem Mann und einer Frau möglich, zudem bestehen neben einem Inzestverbot auch das Monogamieprinzip und der Grundsatz der lebenslangen Ehe.

Wer eine Ehe eingehen möchte, muss zudem die Kriterien der Ehemündigkeit und der Ehefähigkeit erfüllen. Die Ehemündigkeit wird dabei mit dem Erreichen des 18. Geburtstages erreicht. Früher war dieses erst mit 21 Jahren der Fall. Will heutzutage ein/e Jugendliche(r) vor seinem 18. Geburtstag heiraten, benötigt er bzw. sie hierfür eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten – jünger als 16 Jahre darf er/sie allerdings auf keinen Fall sein. Was man genauer unter dem zusätzlichen Kriterium der Ehefähigkeit versteht, können sie dem Menüpunkt entnehmen, der eigens für diesen Aspekt eingerichtet wurde. Zudem können sie im Folgenden auch Informationen zur sogenannten „Eingetragenen Lebenspartnerschaft“ sowie zum Ehevertrag finden.

Ehefähigkeit

Wer alleine das Kriterium der Ehemündigkeit erfüllt, muss nicht zugleich auch ehefähig sein. Der Begriff der Ehefähigkeit steht dabei im engen Zusammenhang mit dem Kriterium der Geschäftsfähigkeit. Ehegeschäftsfähig ist man, wenn man geistig in der Lage ist, zu begreifen, was eine Ehe ausmacht und mündig ist, eine freie eigene Entscheidung hinsichtlich der Eheschließung zu fällen. Dabei sollte der Ehewillige auch die gegenseitige Rücksichtsnahmepflicht und abgeleitete Pflichten, zum Beispiel im Zusammenhang mit Unterhaltszahlungen, verstehen. Dementsprechend kann in der Bundesrepublik Deutschland nur derjenige heiraten, der sowohl geschäftsfähig als auch alt genug ist.

Neben dem Aspekt der Geschäftsfähigkeit kann die Ehefähigkeit aber auch andere Kriterien umfassen, die von Land zu Land variieren können. Dabei wird bei in Deutschland geschlossenen Ehen, an denen ein Ausländer beteiligt ist, die Ehefähigkeit immer nach den Richtlinien des Herkunftslandes geprüft. Dafür muss sich der ausländische Verlobte ein Ehefähigkeitszeugnis von den Behörden seines Herkunftslandes ausstellen lassen.

Lag keine Ehefähigkeit vor und wurde dennoch fälschlicherweise zum Beispiel im Zustand einer Geistesstörung eine Ehe geschlossen, kann diese wieder aufgehoben werden. Eine Aufhebung der Ehe unterscheidet sich von einer Scheidung ganz entscheidend: geht man bei einer Scheidung davon aus, dass die Ehe rechtskräftig geschlossen und nun wieder geschieden wurde, beruht die Aufhebung einer Ehe auf der Annahme, dass die Eheschließung aufgrund herrschender Umstände wie etwa einer Geistesstörung nie rechtlich gültig und somit existent war.

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtlichen Paaren, die den Wunsch hegen, ihrer Liebe und Verbundenheit durch ein öffentliches Bekenntnis Ausdruck zu verleihen, bleibt nach aktueller rechtlicher Lage nur die Möglichkeit der sogenannten eingetragenen Lebenspartnerschaft. Religiöse Partner können sich zwar nicht kirchlich trauen lassen, haben aber zumindest in der evangelischen Kirche häufig die Möglichkeit, sich in einer feierlichen Zeremonie segnen zu lassen.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft stellt gleichgeschlechtliche Paare zwar heterosexuellen Paaren nicht gleich, hat allerdings zu einem Mehr an Rechten für diese Paare geführt. So kann der Partner zum Beispiel das leibliche Kind des anderen Partners adoptieren, welches eine erhebliche Bedeutung bei der Bildung einer neuen Familie hat.

Zudem können gleichgeschlechtliche Paare, welche die Eintragung ihrer Partnerschaft durch einen Standesbeamten beantragt haben, einen gemeinsamen Namen führen, müssen vor Gericht wie heterosexuelle Paare nicht gegeneinander aussagen, können sich und ihre Kinder per Familienversicherung krankenversichern lassen, usw. usw. Auch Pflichten sind dabei mit dem Eingehen dieser Partnerschaft verbunden, so etwa im Bereich der Unterhaltsreglungen. Hier sind gleichgeschlechtliche Paare genauso wie heterosexuelle Paare dazu verpflichtet, sich gegenseitig beim Lebensunterhalt zu unterstützen.

Allerdings weisen die Regelungen im Zusammenhang mit den eingetragenen Lebenspartnerschaften immer noch Unterschiede zu denen auf, die für heterosexuelle Paare Geltung haben. Dazu gehört im besonderen Maße das Steuerrecht sowie das Bundessozialhilfegesetz, was immer wieder die Kritik der Gleichstellungsverfechter auf sich zieht.

Ehevertrag

Zugegebener Maßen ist das Thema Ehevertrag eines, welches wenig romantisch ist. Vielen Paaren erscheint es zynisch schon bevor man die Ehe überhaupt eingegangen ist, einen solchen zu schließen und dabei zwangsläufig das Scheitern der Ehe für zumindest potenziell möglich zu erachten.

Dennoch, ein Ehevertrag kann überaus nützlich sein. Er regelt im Detail, was geschieht, falls es zu einer Scheidung des Ehepaares kommen sollte. Dieses ist vor allem von Nöten, wenn es den Ex-Partnern nicht gelingen mag, sich im Guten voneinander zu trennen. Zumeist betreffen diese vertraglichen Vereinbarungen dabei Fragen zum Unterhalt, zur Aufteilung des Güterstandes und zum Versorgungsausgleich. Wie bei vielen Verträgen besteht auch bei einem Ehevertrag grundsätzlich Vertragsfreiheit. Begrenzt wird diese allerdings natürlich durch den Aspekt der Sittenwidrigkeit, der erfüllt ist, wenn der Ehevertrag ganz eindeutig überwiegend alle Lasten einem der Ehepartner aufbürdet.

Auch gleichgeschlechtliche Paare können einen ähnlichen Vertrag aufsetzen, der ebenfalls das Verfahren im Falle einer Trennung regelt. Dieser wird dann Lebenspartnerschaftsvertrag genannt.

Eines sollten Sie zudem immer bedenken, wenn Sie planen, einen Ehevertrag oder einen Lebenspartnerschaftsvertrag aufzusetzen: Dieser muss, damit er an Gültigkeit Bestand hat und nach der Trennung problemlos durchgesetzt werden kann, von einem Notar gegengezeichnet werden. Ist der Ehevertrag ungültig oder besteht kein solcher, greift das Prinzip, dass alles Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wurde, zu genau gleichen Teilen aufgeteilt werden muss.

Hochzeitsjubiläen

Nicht nur die Eheschließung an sich ist ein Grund zum feiern, auch der Fortbestand einer Ehe wird immer wieder gerne gefeiert. Während viele Hochzeitstage in trauter Zweisamkeit zugebracht werden, ist es landläufig üblich, die runden Hochzeitstage – zumal wenn die Ehe bereits längere Zeit besteht – auch im Kreise von Freunden und Verwanden zu feiern.

Für die Hochzeitsjubiläen haben sich dabei im Volksmund spezielle Bezeichnungen eingebürgert. Am bekanntesten sind dabei wohl die „Silberne Hochzeit“, die ein Paar nach 25 Jahren Ehe feiern kann und die „Goldene Hochzeit“, welche nach 50 Jahren einen großen Anlass für Feierlichkeiten darstellt. Bei letzterer wird zudem häufig der kirchliche Segen durch eine kirchliche Zeremonie erneuert. Das höchste Hochzeitsjubiläum ist dabei die Kronjuwelenhochzeit, die nach 75 Jahren Ehe gefeiert wird.

Aber auch im unteren Bereich der absolvierten Ehejahre gibt es Jubiläen, die eine eigene Bezeichnung aufweisen. Diese sind zumeist mit einen Augenzwinkern verbunden und nehmen das zumeist noch junge Paar ein wenig aufs Korn. Den Anfang macht dabei die baumwollende Hochzeit, die nach einem Jahr gefeiert werden kann. Gefolgt wird diese von ledernden (nach 3 Jahren) und hölzernen Hochzeit (nach 5 Jahren). Benannt sind sie alle nach Materialien, die noch nicht allzu stabil sind, andererseits aber schon Rissen standhalten (Leder) und stetig gewachsen sind (Holz) – genauso wie der eingegangene Bund.

Hinter allen Bezeichnungen steckt dabei somit auch eine Bedeutung. Das sogenannte verflixte siebte Jahr, welches mit dem siebten Hochzeitstag – der Kupfernen Hochzeit – abschließt, hat zum Beispiel nicht umsonst dieses Metall als Symbol zugesprochen bekommen. Es ist das Metall, welches auch der Göttin Venus zugeordnet wird und somit indirekt auch für die Liebe steht, die es gerade im verflixten siebten Jahr zu wahren gilt.

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